Darf man in die Antarktis reisen?

Darf man in die Antarktis reisen?

Ja, Sie dürfen in die Antarktis reisen. Der Kontinent ist nicht gesperrt, sondern durch den Antarktis-Vertrag geregelt, der 1961 in Kraft trat und dem heute 58 Vertragsstaaten angehören (Stand 2025). Besuche sind erlaubt, die nötige Genehmigung holt bei einer gebuchten Reise der Veranstalter ein.

Der Irrtum hat einen nachvollziehbaren Kern. Die Antarktis hat keine Regierung, keine Hauptstadt und keine Grenzkontrolle im üblichen Sinn. Viele schließen daraus, dass niemand die Antarktis betreten darf.

Tatsächlich ist der Tourismus dort seit Jahrzehnten etabliert. Praktisch alle Reisenden besuchen die Antarktis mit spezialisierten Veranstaltern, die nach den Vorgaben des Antarktis-Vertragssystems arbeiten und sich innerhalb der IAATO zu zusätzlichen Umwelt- und Sicherheitsstandards verpflichten. Sie erreichen die Antarktis deshalb nicht auf eigene Faust, sondern im Rahmen einer organisierten Expedition.

Wem die Antarktis gehört

Die Antarktis gehört niemandem allein. Sie ist kein Staatsgebiet im üblichen Sinn, und kein Land übt dort Hoheitsgewalt über den gesamten Kontinent aus. Den Umgang mit den bestehenden Gebietsansprüchen regelt der Antarktis-Vertrag, indem er sie eingefroren hat.

Sieben Staaten haben Gebietsansprüche angemeldet, nämlich Argentinien, Australien, Chile, Frankreich, Neuseeland, Norwegen und Großbritannien. Die ältesten dieser Ansprüche stammen von 1908, der jüngste von 1942. Sie stützten ihre Ansprüche auf Entdeckungsfahrten und auf die geografische Nähe ihres Staatsgebiets. Die Ansprüche verlaufen als keilförmige Sektoren bis zum Südpol. Auf der Antarktischen Halbinsel überschneiden sich drei davon, weil Argentinien, Chile und Großbritannien dasselbe Gebiet beanspruchen.

Zu einem Konflikt führt das bisher nicht, weil alle Beteiligten den Streit vertagt haben, statt ihn auszutragen. Solange der Vertrag gilt, darf kein Staat seinen Anspruch durchsetzen, ihn erweitern oder einen neuen erheben. Auch eine Forschungsstation begründet kein Territorium, und so unterhalten Deutschland, die USA, Russland, China und weitere Staaten dort Stationen, ohne Gebietsansprüche zu erheben. 

Der Vertrag beantwortet die Eigentumsfrage also nicht, er verschiebt sie. Für Ihre Reise hat das eine praktische Folge. Weil kein einzelnes Land zuständig ist, gibt es auch keine Einreisebehörde, die über Ihre Einreise entscheidet. Den Zugang regeln stattdessen das Vertragssystem und die Staaten, über die Ihre Reise organisiert wird.

Was der Antarktis-Vertrag regelt

Der Antarktis-Vertrag ist ein internationales Abkommen von 1959, das seit 1961 den rechtlichen Rahmen für die Antarktis bildet, also für alle Gebiete südlich des 60. Breitengrads Süd. Er legt fest, dass die Antarktis ausschließlich friedlichen und wissenschaftlichen Zwecken dient. Militärische Stützpunkte, Waffentests und die Entsorgung radioaktiver Abfälle sind verboten. Gleichzeitig garantiert der Vertrag die Freiheit der wissenschaftlichen Forschung, und jeder Vertragsstaat darf die Stationen der anderen jederzeit inspizieren. Das schafft gegenseitige Kontrolle ohne übergeordnete Behörde.

Mehrere Länder beanspruchen bis heute Teile der Antarktis für sich. Der Vertrag hebt diese Ansprüche nicht auf, sondern friert sie ein. Solange das Abkommen gilt, darf kein Staat einen bestehenden Anspruch durchsetzen oder ein neues Gebiet beanspruchen. Auch eine Forschungsstation begründet deshalb kein Territorium.

1991 ergänzten die Vertragsstaaten das Abkommen um das Umweltschutzprotokoll, das 1998 in Kraft trat. Es erklärt die Antarktis zum Naturreservat für Frieden und Wissenschaft und verbietet den Abbau mineralischer Rohstoffe. Jede geplante Tätigkeit wird vorab auf ihre Umweltauswirkungen geprüft und braucht eine Genehmigung. Das gilt auch für touristische Expeditionen, an denen Sie teilnehmen.

Getragen haben den Vertrag zunächst zwölf Staaten, die während des Internationalen Geophysikalischen Jahres 1957/58 in der Antarktis geforscht hatten. Heute gehören dem Vertrag 58 Staaten an (Stand 2025). 29 davon besitzen Konsultativstatus und entscheiden bei den jährlichen Vertragsstaatentreffen mit. Diesen Status erhalten nur Staaten, die selbst umfangreiche Forschung in der Antarktis betreiben.

Deutschland trat dem Vertrag 1979 bei und ist seit 1981 Konsultativpartei. Auf dem Ekström-Schelfeis betreibt das Alfred-Wegener-Institut die ganzjährig besetzte Neumayer-Station III. Wenn Sie heute eine Antarktisreise buchen, bewegen Sie sich innerhalb dieses Regelwerks und seiner Umweltvorgaben.

Wie Reisen in die Antarktis heute geregelt sind

Die International Association of Antarctica Tour Operators, kurz IAATO, ist ein Zusammenschluss von Antarktis-Reiseveranstaltern, den 1991 sieben Unternehmen gegründet haben. Heute gehören ihr über 100 Mitglieder an. Anlass der Gründung war das Umweltschutzprotokoll, das im selben Jahr unterzeichnet wurde. Die Veranstalter übersetzten die Vorgaben des Protokolls dafür in gemeinsame Regeln für den Expeditionsalltag.

Viele dieser Regeln gehen über die Mindestanforderungen des Antarktis-Vertragssystems hinaus. Höchstens 100 Gäste dürfen gleichzeitig an Land, auf 20 Gäste kommt mindestens ein Guide, und an einem Anlandeplatz liegt immer nur ein Schiff. Dazu kommen Mindestabstände zu Wildtieren und strenge Biosicherheitsmaßnahmen gegen eingeschleppte Samen oder Krankheitserreger. Die Mitglieder stimmen ihre Anlandungen außerdem über ein gemeinsames Koordinierungssystem aufeinander ab. In der Saison 2024/25 gehörten sämtliche kommerziellen Passagierschiffe, die in der Antarktis unterwegs waren, der IAATO an.

Wichtig ist dabei die Rollenverteilung. Die IAATO ersetzt keine staatlichen Behörden und erlässt keine Gesetze, sie verpflichtet nur ihre eigenen Mitglieder. Gesetze und Genehmigungen sind Sache der Vertragsstaaten. In Deutschland ist das Umweltbundesamt in Dessau-Roßlau dafür zuständig, das seit 1994 jede Antarktis-Reise prüft, die von Deutschland aus organisiert wird.

Für Sie bedeutet das vor allem eines. Sie müssen sich bei einer gebuchten Expeditionsreise nicht selbst um Genehmigungen kümmern, denn diese Verfahren übernimmt der Veranstalter. Sie reisen damit innerhalb eines Rahmens, den Behörden und Branche gemeinsam festgelegt haben.

Wer als Privatperson in die Antarktis reisen darf

Als Privatperson dürfen Sie grundsätzlich in die Antarktis reisen. Ein allgemeines Einreise- oder Betretungsverbot gibt es nicht. In der Praxis gelangen jedoch fast alle Reisenden mit einer organisierten Expedition auf den Kontinent.

Der Grund liegt weniger im Recht als in der Logistik. Es gibt keinen regulären Flug- oder Fährverkehr, keine touristische Infrastruktur und kaum Möglichkeiten, sich vor Ort unabhängig zu bewegen. Wenn Sie die Antarktis besuchen möchten, führt der übliche Weg deshalb über eine organisierte Seereise oder in wenigen Fällen über eine Flugexpedition.

Eigenständige Reisen mit einer privaten Segelyacht oder einer selbst organisierten Expedition kommen zwar vor, bleiben aber die Ausnahme. In der Saison 2024/25 erreichten auf diesem Weg 144 Gäste die Antarktis, gegenüber rund 118.000 Reisenden insgesamt. Wer auf eigene Faust reist, muss die Erlaubnis selbst bei der zuständigen nationalen Behörde beantragen. In Deutschland ist dafür das Umweltbundesamt zuständig. 

Für eine organisierte Antarktisreise benötigen Sie vor allem einen gültigen Reisepass sowie die Einreiseunterlagen für das Land, in dem Ihre Expedition startet, etwa Argentinien oder Chile. Welche Bestimmungen dort für Sie gelten, hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit ab und klärt die zuständige Auslandsvertretung. Bei einer gebuchten Expeditionsreise übernimmt das der Veranstalter für Sie.

Wie viele Menschen die Antarktis heute besuchen

Die Antarktis wird heute von deutlich mehr Menschen besucht als noch vor wenigen Jahrzehnten. Nach Angaben der IAATO reisten in der Saison 2024/25 rund 118.000 Menschen mit ihren Mitgliedern dorthin. Zum Vergleich waren es in der Saison 1991/92, als die IAATO gegründet wurde, etwa 6.400.

Nicht alle Gäste betreten den Kontinent. Rund 80.500 Reisende gingen 2024/25 an Land, meist für wenige Stunden. Weitere rund 36.800 fuhren auf großen Kreuzfahrtschiffen mit, die keine Anlandungen machen. Die IAATO weist beide Gruppen getrennt aus, in vielen Statistiken erscheinen sie dagegen als eine Zahl.

Der Antarktis-Tourismus wächst allerdings nicht gleichmäßig. Gegenüber der Vorsaison lag die Gesamtzahl 2024/25 um etwa fünf Prozent niedriger, weil ein einzelner Anbieter von Kreuzfahrten ohne Landgang eine Saison aussetzte. Die Zahl der Anlandungsgäste blieb praktisch unverändert.

Die meisten Antarktisreisenden kommen aus den USA, China, Australien, Großbritannien und Kanada. Deutschland folgt auf Rang sechs. Rund 98 Prozent aller Schiffsreisen führen zur Antarktischen Halbinsel, und auch Ihre Expedition wird mit hoher Wahrscheinlichkeit dorthin führen. Die Schiffe steuern dort immer wieder dieselben wenigen Anlandeplätze an. Mit den Besucherzahlen wächst deshalb auch der Koordinationsaufwand. Die IAATO hat ihre Regeln über die Jahre eher verschärft als gelockert.

Antarktisreisen sind heute etablierter als oft angenommen. Der Zugang bleibt jedoch an internationale Regeln und feste Umweltstandards gebunden.

Wie sich das Regelwerk an Bord auswirkt, merken Sie an konkreten Stellen. Die Gruppengröße bestimmt, wie oft Sie an Land gehen, und die Abstimmung zwischen den Schiffen beeinflusst, welchen Anlandeplatz Ihre Expedition wann ansteuert. IKARUS TOURS arbeitet dafür mit Reedereien zusammen, deren Schiffe auf diese Bedingungen ausgelegt
sind. Welche Antarktis-Expeditionen aktuell im Programm stehen, sehen Sie auf der Produktseite.

Häufige Fragen zum Antarktis-Vertrag und zu Reisen in die Antarktis

Warum darf man die Antarktis nicht betreten?

Die Antarktis darf betreten werden, ein allgemeines Betretungsverbot gibt es nicht. Der Antarktis-Vertrag regelt die Nutzung des Kontinents und macht Besuche genehmigungspflichtig, statt sie zu untersagen. Reisende erreichen die Antarktis über spezialisierte Veranstalter, die sich an dieses Regelwerk halten.

Ist es erlaubt, in die Antarktis zu reisen?

Ja, touristische Reisen in die Antarktis sind erlaubt und finden seit Jahrzehnten regelmäßig statt. Sie laufen über Reiseveranstalter, die für jede Fahrt eine behördliche Genehmigung einholen und sich meist zusätzlich zur Einhaltung der IAATO-Regeln verpflichten. Als Gast einer gebuchten Reise müssen Sie diese Genehmigung nicht selbst beantragen.

Kann man einfach in die Antarktis reisen?

Nicht auf eigene Faust, denn es gibt keinen regulären Flug- oder Fährverkehr und keine touristische Infrastruktur. Praktisch alle Reisenden kommen über gebuchte Expeditionen eines spezialisierten Anbieters, der die Anlandungen organisiert und die geltenden Regeln einhält.

Braucht man für eine Antarktis-Reise ein Visum?

Für die Antarktis selbst nicht, weil sie kein Staatsgebiet wie ein souveräner Staat ist. Relevant sind die Einreisebestimmungen der Länder, über die Ihre Reise beginnt, meist Argentinien oder Chile. Welche Regeln für Sie gelten, hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit ab, prüfen Sie das rechtzeitig vor der Buchung.

Hat Deutschland den Antarktis-Vertrag unterschrieben?

Ja, Deutschland ist dem Antarktis-Vertrag 1979 beigetreten und seit 1981 Konsultativpartei. Damit ist es an den Entscheidungen im Vertragssystem beteiligt. Auf dem Ekström-Schelfeis betreibt Deutschland zudem die ganzjährig besetzte Neumayer-Station III.

Wie viele Menschen besuchen die Antarktis pro Jahr?

In der Saison 2024/25 reisten rund 118.000 Menschen mit IAATO-Mitgliedern in die Antarktis. Etwa 80.500 davon gingen an Land, die übrigen blieben auf Kreuzfahrtschiffen ohne Anlandung an Bord. Zum Vergleich waren es in der Saison 1991/92 noch etwa 6.400. Die IAATO veröffentlicht die Besucherzahlen nach jeder Saison neu.

Warum darf niemand die Antarktis besuchen?

Diese Annahme stimmt nicht, Antarktisreisen sind seit über dreißig Jahren fester Bestandteil des Reisemarkts. Der Irrtum hält sich, weil der Kontinent keine Regierung und keine Einreisebehörde hat und deshalb wie ein Sperrgebiet wirkt. Tatsächlich fahren jede Saison rund fünfzig Expeditionsschiffe die Antarktische Halbinsel an.

Warum darf man über die Antarktis nicht fliegen?

Ein generelles Überflugverbot gibt es nicht. Kommerzielle Linienflüge führen dennoch nicht über den Kontinent, weil entlang der Strecke keine geeigneten Ausweichflughäfen liegen und die Sicherheitsvorgaben für zweistrahlige Langstreckenflugzeuge solche Flughäfen in erreichbarer Nähe verlangen. Rundflüge und Versorgungsflüge zu Forschungsstationen finden dagegen regelmäßig statt.

Zuletzt geändert am: 30.09.2026

Portrait Robin Gamroth
Autor
Robin Gamroth

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