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Welche Einreisebestimmungen gelten derzeit für Reisen ins Ausland

Eine Übersicht (Quelle fvw, 4. Oktober 2021, alle Angaben ohne Gewähr)

Europäische Union (EU) Mit Inkrafttreten des EU-Gesundheitszertifikats haben vollständig geimpfte EU-Bürgerinnen und -Bürger mit einem solchen digitalen Nachweis (oder QR-Code auf Papier) die Möglichkeit, in jeden der 27 EU-Staaten sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz ohne Quarantäne- und Test-Pflicht einzureisen. Alternativ dazu kann in den weitaus meisten Fällen auch der gelbe Impfpass auf Papier vorgelegt werden (Malta etwa erkennt diesen nicht an).

Der Impfschutz muss allerdings vollständig sein. Das heißt: Beide Dosen (bis auf Johnson & Johnson) müssen verimpft worden sein, und nach der zweiten Dosis müssen mindestens 14 Tage vergangen sein. Anerkannt werden die in der EU zugelassenen Impfstoffe (Astrazeneca, Biontech, Moderna und Johnson & Johnson). Manche Urlaubsländer, die sehr auf nichteuropäische Touristen angewiesen sind, akzeptieren auch Sputnik V oder die chinesischen Vakzine.

Auch haben einige EU-Länder Sonderregelungen, was die Testpflicht angeht und verlangen etwa auch von Genesenen oder teilweise auch von vollständig Geimpften einen zusätzlichen negativen PCR-Test. Andere wie etwa Malta machen die vollständige Impfung sogar zur Einreise-Voraussetzung.

 

Übersicht Nicht EU-Länder:

Albanien Reisende, die über einen Nachweis verfügen, dass sie seit mindestens zwei Wochen vollständig gegen Covid-19 geimpft sind, benötigen keinen Negativtest bei Einreise.

Antigua und Barbuda Reisende im Alter von mindestens 5 Jahren müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test vorlegen. Außerdem wird eine Quarantäne von bis zu 14 Tagen angeordnet. Für vollständig geimpfte Personen gelten Ausnahmen.

Armenien Die Einreise nach Armenien ist mit einem im Ausland durchgeführten negativen PCR-Test erlaubt, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Das Ergebnis des ausländischen Tests muss auf Englisch, Russisch oder Armenisch vorliegen. Anstelle des PCR-Tests kann auch ein vollständiger Impfnachweis gegen Covid-19 vorgelegt werden, dessen zweite Impfung spätestens 14 Tage vor Einreise erfolgt ist

Bahamas Seit dem 1. Mai sind Personen, die mindestens zwei Wochen vor Einreise ihre volle Covid-19-Impfdosis erhalten haben, von den Testpflichten vor und bei Einreise ausgenommen.

Bahrain Von der Test- und Quarantänepflicht ausgenommen sind Reisende mit einem Impfnachweis aus Bahrain, einem Staat des Golfkooperationsrates oder einem Land mit dem Bahrain ein Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Covid-19-Impfnachweisen geschlossen hat. Reisende mit einem Impfnachweis aus der EU, dem Vereinigten Königreich, USA, Kanada, Australien, Neuseeland, Südkorea, Japan oder Singapur sind lediglich von der Quarantänepflicht befreit, nicht jedoch von der Testpflicht. Insgesamt sind drei Tests zu machen.

Belgien
Seit dem 1. Juli sind für vollständig Geimpfte und Genesene die Regelungen gelockert. Über Einzelheiten informieren die belgischen Behörden. Allen EU-Staatsangehörigen ist die Einreise unter Vorlage eines negativen PCR-Tests, eines negativen Antigen-Schnelltests, einer vor mindestens 14 Tagen vollständig abgeschlossenen Impfung gegen Covid-19 oder eines positiven Testergebnisses eines PCR- oder Antigen-Schnelltests, das nicht älter als 6 Monate ist und eine abgeschlossene Covid-19-Erkrankung bescheinigt gestattet. Der negative PCR- oder Antigen-Schnelltest darf bei Einreise nicht älter als 48 Stunden sein.

Bosnien-Herzegowina Ausländische Staatsangehörige müssen bei Einreise nach Bosnien und Herzegowina einen negativen PCR-Test oder Antigentest vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Davon ausgenommen sind Reisende mit einer ärztlichen Bescheinigung über die vollständige Genesung von Covid-19 im Zeitraum von 14 bis 180 Tage vor der Einreise und vollständig Geimpfte mit einem Impfnachweis. Bei zweistufigen Impfungen muss die letzte Impfung mehr als 14 Tage vor der Einreise erfolgt sein, bei einstufiger Impfung muss die einmalige Impfung mehr als 14 Tage zurückliegen.

Bulgarien Die Einreise aus allen EU-Staaten mit Ausnahme von Rumänien ist nur unter Vorlage eines negativen PCR-Tests, eines negativen Antigen-Schnelltests, einer vor mindestens 14 Tagen vollständig abgeschlossenen Impfung gegen Covid-19 oder eines positiven Testergebnisses (PCR- oder Antigen-Schnelltest), das nicht älter als sechs Monate ist und eine abgeschlossene Covid-19-Erkrankung bescheinigt, gestattet

Dänemark Vom Erfordernis eines anerkannten Einreisegrundes und der Test- und Quarantänepflicht sind vollständig geimpfte Personen mit Wohnsitz in EU- und Schengenländern befreit, sofern das Land nicht in die "rote" Kategorie fällt und damit als Hochrisikoregiom gilt. Voraussetzung ist ferner, dass die Impfung mit einem durch die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) zugelassenen Impfstoff erfolgt ist und die letzte Impfdosis mehr als zwei Wochen, aber höchstens 180 Tage vor Reisebeginn in einem EU oder Schengenland verabreicht wurde.

Deutschland Vollständig Geimpfte und genesene Menschen, die von einem Auslandsurlaub zurückkehren, müssen sich bei Einreise in Deutschland nicht mehr in Quarantäne begeben. Die Quarantäne-Pflicht (14 Tage) besteht nur noch bei Rückkehr aus sogenannten Virusvariantengebieten. Als geimpft gelten alle Menschen, die den vollen Impfschutz erreicht haben. Laut Verordnung ist dies der Fall, wenn nach der letzten erforderlichen Einzelimpfung – in der Regel nach der zweiten Impfspritze – mindestens 14 Tage vergangen sind. Die geimpfte Person muss als Beleg einen Nachweis auf Papier oder digital auf Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch vorlegen können.

Als genesen gelten solche Menschen, die eine Corona-Infektion überstanden haben. Dies müssen sie mit einem positiven PCR-Labortest nachweisen, der mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate alt ist. Bei wem die Erkrankung länger als sechs Monate zurückliegt, gilt nicht als genesen, da sich erneut Antikörper gebildet haben können. Genesene müssen zudem eine Impfdosis nachweisen.

Dominica Für nachweislich vollständig geimpfte Personen gelten erleichterte Einreisebestimmungen. Sie benötigen keinen PCR-Test vor Einreise mehr und die Quarantänezeit kann sich verkürzen.

Ecuador Ecuador hat aufgrund des Impf-Fortschritts weltweit seine Einreisebedingungen geändert. Seit 1. April dürfen Personen mit negativem PCR- oder Antigen-Test (72 Stunden), vollständig Geimpfte sowie Personen, die nachweislich von Covid-19 genesen sind, ohne Quarantäne in das Land einreisen.

El Salvador Die Einreise nach El Salvador ist möglich mit Vorlage eines ausgedruckten, negativen, maximal 72 Stunden alten PCR-, Naat- oder Lamp-Tests oder eines Nachweises der vollständigen Impfung – ebenfalls in Papierform.

Estland Folgender Personenkreis ist von Test- beziehungsweise Quarantäne-Auflagen befreit: Voll geimpfte Personen (in den letzten sechs Monaten vollständig gegen Covid-19 geimpft mit Nachweis durch WHO-Impfnachweis oder ärztliche Bescheinigung mit Informationen unter anderem zur Anzahl der verabreichten Impfdosen und Impfstoff-Zusammensetzung in englischer, estnischer oder russischer Sprache) und genesene Personen, (nachweislich in den letzten sechs Monaten von Covid-19 genesen mit Nachweis durch ein Schreiben des Arztes oder des Gesundheitsamtes entweder in englischer, estnischer oder russischer Sprache).

 

Färöer Reisende mit vollständigem Impfschutz oder Personen, die von Covid-19 genesen sind, müssen zwar ebenfalls einen Test nach Einreise machen, ein weiterer Test nach vier Tagen ist empfohlen. Wurde die letzte Impfdosis für einen vollständigen Impfschutz vor mehr als acht Tagen vor Einreise verabreicht, so entfällt aber die Pflicht zur häuslichen Quarantäne. Sie entfällt auch für von Covid-19 Genesene, deren positiver Test älter als 10 Tage ist. Mehr Informationen zu Einreise- und Quarantänebestimmungen bieten die Regierung und Gesundheitsbehörden der Färöer.

Finnland Seit dem 21. Juni können vollständig Geimpfte (plus 14 Tage) und Genesene wieder frei einreisen.

Frankreich Für vollständig gegen Covid-19 geimpfte Personen ist die Einreise nach Frankreich unabhängig von der französische Einstufung des Herkunftslandes in die Kategorie "grün", "rot" oder "orange" ohne Quarantäne oder besonderen Reisegrund möglich. Als vollständig geimpft gelten Personen, die einen von der EMA zugelassenen Impfstoff erhalten haben, entweder
• 7 Tage nach der Zweitimpfung mit einem Vakzin, für das zwei Impfdosen erforderlich sind (Pfizer, Moderna, Astrazeneca (Vaxevira und Covishield);
• 4 Wochen nach der Impfung mit einem Vakzin, für das nur eine Impfdosis erforderlich ist (Johnson & Johnson);
• 7 Tage nach der Impfung für Covid-19-Genesene (eine einzige Impfdosis erforderlich). Für minderjährige Kinder gelten – unabhängig davon, ob sie geimpft sind oder nicht – in Bezug auf die Quarantäne und den Reisegrund die gleichen Vorgaben wie für die sie begleitenden geimpften Volljährigen. Für ungeimpfte Kinder wird jedoch in der Regel ab einem Alter von 12 Jahren ein Test verlangt werden.

Georgien Georgien erlaubt die uneingeschränkte Einreise auf dem Luftweg für Personen, die vollständig geimpft sind und einen entsprechenden Nachweis vorlegen können. Liegt ein ausländisches Impfzertifikat vor, muss dieses in die georgische oder englische Sprache übersetzt werden. Der gelbe Impfpass aus Deutschland ist ausreichend, um die erfolgte Impfung bei der Einreise nach Georgien nachzuweisen. Die Landgrenzen sind weiterhin geschlossen.

Grenada Die Einreise ist nur für vollständig geimpfte Personen möglich. Informationen veröffentlicht das Gesundheitsministerium von Grenada.

Griechenland Reisende, die digital oder anhand eines schriftlichen oder digitalen Zertifikates eine vollständige Impfung nachweisen können (in englischer, deutscher und weiteren Sprachen unter Nennung des vollständigen Namens des Reisenden, des Impfstoffs, der Anzahl der Impfdosen) und diese 14 Tage vor Einreise abgeschlossen haben, benötigen keine Bescheinigung über einen negativen PCR-Test. Für den Nachweis reicht in der Praxis die Vorlage des internationalen Impfausweises ("Internationale Bescheinigungen über Impfungen und Impfbuch", gelb) aus.

Reisende, die von einer Infektion genesen sind, können alternativ eine Genesenenbescheinigung in digitaler oder schriftlicher Form, ausgestellt durch eine Behörde oder ein zertifiziertes Labor, vorlegen. Die Bescheinigung darf frühestens 30 Tage nach dem ersten positiven Test, durchgeführt durch eine öffentliche Behörde oder ein zertifiziertes Labor, ausgestellt werden und ist bis zu 180 Tage danach gültig.

Grönland Bei der Testpflicht (PCR) gibt es zwar keine Ausnahmeregelung für vollständig Geimpfte oder Genesene, jedoch bei der Quarantäne. So sind vollständig Geimpfte von der Pflicht zur Selbstisolation und zur Vornahme eines zweiten Tests nach der Einreise ausgenommen.

Großbritannien Vom 4. Oktober 2021 gilt für vollständig Geimpfte: Kein Covid-19-Test vor Ausreise (pre-departure) mehr nötig, jedoch: Online-Anmeldung, ein Covid-19-Test vor beziehungsweise am Tag zwei nach der Einreise, aber keine Quarantäne. Diese Regelungen gelten auch für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Nicht oder nicht vollständig geimpfte Personen müssen 10 Tage in Quarantäne und weitere Tests vor beziehungsweise am Tag zwei und am oder nach Tag acht nach Einreise vornehmen.

Hongkong Die Länge der Quarantänezeit im Hotel beträgt für ungeimpfte Personen 21 Tage, für vollständig Geimpfte 14 Tage plus sieben Tage "Self-Monitoring". Möglichkeiten, die Quarantäne zu verkürzen, bestehen nicht mehr. Verpflichtend sind mehrere PCR-Tests vor und nach Einreise.

Iran Das Land, das wie die USA zu den weltweit am stärksten von Corona gebeutelten Staaten gehört, will vollständig geimpften Touristen an November wieder ein Visum erteilen. Dieses geschieht bei Einreise. Die Grenzen sind seit April 2020 geschlossen.

Irland Grundsätzlich müssen alle Einreisenden aus einem Land der Europäischen Union, Island, Liechtenstein, Norwegen oder Schweiz entweder einen negativen RT-PCR-Test, einen Nachweis, dass sie vollständig geimpft sind, oder einen Nachweis, dass sie genesen sind, vorlegen und sind damit von der Quarantänepflicht ausgenommen.

Für Geimpfte reicht der Nachweis einer vollständigen Impfung mit einem von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) zugelassenen Impfstoff. Als vollständig geimpft gilt man in Irland, wenn man alle erforderlichen Impfdosen erhalten hat und je nach Impfstoff mindestens sieben bzw. fünfzehn Tage zurückliegen. Für Genesene der Nachweis, dass man in den letzten 180 Tagen von einer Covid-19-Infektion genesen ist. Als Nachweis wird auch ein digitales Covid-Zertifikat der EU anerkannt.

Island Auch Geimpfte und Genesene müssen bei der Einreise zwar einen negativen Covid-19-Test vorlegen, der maximal 72 Stunden vor Abflug vorgenommen wurde. Für diese Personengruppe wird alternativ zum PCR-Test (verpflichtend für Ungeimpfte) auch ein Antigen-Schnelltest anerkannt. Außerdem entfällt die für Ungeimpfte verpflichtende 5-tägige Quarantäne.

Israel Die bislang bestehenden Ausnahmen von der Quarantänepflicht für Reisende, die nachweisen können, in Israel geimpft worden zu sein oder bereits an Covid-19 erkrankt gewesen zu sein, sind auch für geimpfte Deutsche ausgesetzt. Grund: Deutschland gilt seit 11. August 2021 als Risikogebiet.

Italien Reisende, die sich in den 14 Tagen vor Einreise nur in Ländern der Europäischen Union und damit auch in Deutschland aufgehalten haben, müssen bei Einreise ein "EU Digital Covid-Certificate" (in Italien certificazione verde Covid-19) vorlegen, das einen der drei folgenden Nachweise enthält:
• ein negatives Testergebnis (PCR- oder Antigen-Test, nicht älter als 48 Stunden, Kinder unter 6 Jahren sind ausgenommen), oder
• eine seit mindestens 14 Tagen abgeschlossene Impfung mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff, oder
• Nachweis einer Genesung von Covid-19.

Jordanien Personen mit einem vollen Impfstatus müssen wie alle anderen Einreisenden einen QR-Code über die Website der jordanischen Regierung beantragen, können aber, wenn der Impfstatus anerkannt wird, vom Erfordernis eines PCR-Tests nach Ankunft befreit werden. Ein Impfnachweis (in englischer oder arabischer Sprache) ist mitzuführen.

Kanada Die für Kanada grundsätzlich bestehende Einreisesperre wurde mit Wirkung vom 7. September 2021 für vollständig Geimpfte aufgehoben. Über die Anforderungen an Impfnachweise und die fortbestehende Testpflicht informiert die kanadische Regierung. Testpflicht gilt auch für Geimpfte. Ungeimpften ist eine Einreise nach Kanada so gut wie nicht möglich.

Katar Seit dem 12. Juli erlauben die Behörden Katars internationalen Besuchern wieder die Einreise in das Emirat am Persischen Golf. Bedingung für einen Besuch des Scheichtums ist allerdings, dass die Urlauber vollständig gegen Covid-19 geimpft sind, einen maximal 72 Stunden alten, negativen PCR-Test vorweisen können und sich spätestens zwölf Stunden vor Reiseantritt online auf dem Einreise-Portal des Landes registrieren. Ohne Impfschutz besteht Quarantäne-Pflicht.

Kosovo Reisende, die über einen Nachweis verfügen, dass sie seit mindestens zwei Wochen vollständig gegen Covid-19 geimpft sind, benötigen keinen Negativtest bei Einreise auf dem Luftweg.

Kroatien
Ausländer dürfen mit dem Nachweis einer Corona-Impfung frei ins Land einzureisen. Wer nicht geimpft ist, muss einen negativen PCR-Test oder einen negativen Antigen-Test vorweisen. Auch darf einreisen, wer nachweisen kann, dass er im zurückliegenden halben Jahr eine Covid-19-Erkrankung überstanden hat. Bisher musste man einen aktuellen negativen PCR-Test vorweisen oder zehn Tage in Quarantäne.

Für den Impfnachweis akzeptiere das EU-Land Kroatien auch Immunisierungen mit russischen und chinesischen Impfstoffen, sagt der kroatische Innenminister Davor Bozinovic. Diese werden im Nachbarland Serbien eingesetzt. In der EU sind sie derzeit nicht zugelassen.

Voraussetzung für den Einlass ins Land ist hier, dass Einreisende mindestens 14 Tage zuvor bereits die zweite Impfung erhalten haben – oder, wenn nur eine Einzeldosis notwendig ist, der volle Impfschutz greift, was in der Regel 14 Tage nach Verabreichung der Fall ist.

Lettland Die 10-tägige Quarantänepflicht sowie die Pflicht zur Vorlage eines negativen PCR-Tests entfällt für Personen, die:
- bei Einreise ein digitales Covid-Zertifikat der EU vorlegen,
- binnen sechs Monaten von Covid-19 genesen sind und einen Nachweis darüber vorlegen können;
- einen Nachweis über eine vollständige Impfung gegen Covid-19 vorlegen können und sich in den vergangenen 14 Tagen nur in der EU, den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich aufgehalten haben.

Litauen
Ausnahmen von Quarantäne- und Testpflicht bestehen für Covid-19-Genesene beziehungsweise Personen, die bereits zwei Impfdosen erhalten haben. Ungeimpfte müssen bei Einreise einen negativen Corona-Test vorlegen und sich zwingend für 10 Tage in Quarantäne begeben.

Madeira Ausnahmen von der Testpflicht bestehen für gegen Covid-19 geimpfte Personen sowie für von Covid-19 genesene Personen. Informationen zu den Voraussetzungen und den erforderlichen Nachweisen bietet die Tourismusbehörde von Madeira. Sämtliche Nachweise müssen in englischer Sprache vor Einreise über die App madeirasafe.com eingereicht werden.

Malta Einreisende ab 12 Jahre benötigen einen Nachweis der vollständigen Impfung für die Einreise (in der Regel zweite Dosis plus 14 Tage Wartezeit). Das Zertifikat muss die Impfung mit einem durch das maltesische Gesundheitsamt genehmigten Impfstoffe belegen. Diese sind: Biontech, Moderna, Astrazeneca und Johnson & Johnson. Nicht geimpfte Kinder von 5 bis 11 Jahren, die ihre geimpften Eltern begleiten, benötigen nach wie vor ein negatives PCR-Testergebnis.
Folgende Nachweise werden nicht akzeptiert, auch wenn diese im digitalen EU-Zertifikat den vollständigen Schutz belegen:
- Genesungsbescheinigung von Covid-19
- Test-Zertifikat
- Zertifikate für nicht von der EMA zugelassene Impfstoffe 
- Impfbescheinigungen für nur eine Dosis eines Impfstoffs, der zwei Dosen erfordert, auch für Personen, die von Covid-19 genesen sind
- Impfbescheinigungen kürzer als 14 Tage nach der letzten Dosis.

Der gelbe Impfausweis auf Papier wird nicht anerkannt. Erforderlich ist das digitale Impfzertifikat der EU. Kreuzimpfungen werden wieder anerkannt.

Marokko Personen, die mit einem von der marokkanischen Regierung zugelassenen Impfstoff geimpft sind (dazu gehören alle in Deutschland verwendeten Impfstoffe) sollen mit offiziellem Impfnachweis ohne PCR-Test einreisen dürfen.

Mauritius Vollständig Geimpfte müssen zwar - genau wie Ungeimpfte – negative PCR-Testergebnisse vor und bei der Einreise vorweisen (oder PCR-Test vor der Einreise und negativen Schnelltest im Hotel). Ungeimpfte müssen sich jedoch zusätzlich in eine 14-tägige Hotel-Quarantäne begeben. Davon sind Geimpfte befreit.

Moldau Bei der Einreise in die Republik Moldau gilt seit dem 16. August 2021 für alle Reisenden die Pflicht einen Nachweis der vollständigen Covid-19-Impfung mitzuführen, die mindestens 14 Tage zurückliegt – in rumänischer, englischer, französischer, deutscher, italienischer oder russischer Sprache. Für Ungeimpfte besteht Testpflicht und ggf. Quarantänepflicht.

Monaco Einreisende mit einem Alter von mindestens 11 Jahren müssen einen höchstens 48 Stunden vor Reisebeginn vorgenommenen PCR- oder Antigen-Test vorweisen. Alternativ ist der Nachweis eines vollständigen Impfstatus mit einem von der Europäischen Arzneimittelbehörde EMA zugelassenen Impfstoff oder der mindestens 15 Tage, jedoch höchstens sechs Monate alte Nachweis der Genesung von einer Covid-19-Infektion zu erbringen.

Mongolei Von der Quarantänepflicht in einer staatlichen Einrichtung ausgenommen, sowie gegebenenfalls von weiteren Bewegungseinschränkungen befreit, sind alle diejenigen, die nachweislich bereits seit mindestens 14 Tagen vollständig geimpft sind oder die nachweislich in den vergangenen vier Monaten an Covid-19 erkrankt waren und vollständig genesen sind. Diese Personen müssen bei Ankunft am Flughafen einen PCR-Test abgeben und sich anschließend in vierzehntägige häusliche Isolation begeben. Außerdem müssen bei Einreise persönliche Daten hinterlegt werden (Adresse und Telefonnummer).

Montenegro Seit dem 24. August und bis zunächst zum 10. September 2021 ist eine Einreise nach Montenegro unter den folgenden Voraussetzungen möglich:
- Nachweis einer vollständigen oder ersten Covid-19-Impfung
- oder Genesenennachweis (mindestens 14 Tage und höchstens 180 Tage alt seit dem letzten positiven PCR-Test oder Antigen-Schnelltest)
- oder negativer PCR-Test nicht älter als 72 Stunden
- oder negativer Antigen-Schnelltest nicht älter als 48 Stunden
Kann bei Einreise ein solcher Nachweis nicht erbracht werden, besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen.

Nepal Nach Einreise besteht eine 10-tägige Quarantänepflicht, die entweder Zuhause, im Hotel oder in einer Einrichtung der Regierung abgeleistet werden kann. Eine Verkürzung der Quarantäne ist nicht möglich. Vollständig Geimpfte mit negativem PCR-Test vor und erneutem Test gleich nach der Einreise sind von der Quarantänepflicht befreit.

Niederlande Reisende aus Deutschland müssen keinen negativen PCR-Test mehr vorweisen und es wird auch nicht mehr empfohlen, sich in Hausquarantäne zu begeben.

Norwegen Das Land gewährt nur Geimpften und Genesenen die freie Einreise. Ungeimpfte müssen sich für 14 Tage in Quarantäne begeben. Zudem müssen sie einen negativen Test vorzeigen.

Österreich Bei Einreise soll ein negatives PCR- oder Antigen-Test-Ergebnis vorgelegt werden. Das Test-Ergebnis oder ein ärztliches Zeugnis über ein solches, muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein und darf nicht älter als 48 Stunden (Antigen-Test) beziehungsweise 72 Stunden (PCR-Test) sein. Einem Testnachweis gleichgestellt ist der Nachweis über eine Impfung
- frühestens 21 Tage nach Erstimpfung, wobei diese nicht länger als 90 Tage zurückliegen darf
- Zweitimpfung, wobei diese nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf
- frühestens 21 Tage nach Erstimpfung mit Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist, wobei diese nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf
- Impfung, sofern mindestens 21 Tage vor dieser ein positiver Covid-19-Test durchgeführt wurde bzw. vor der Impfung ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlag, wobei die Impfung nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf).
Ebenso gilt ein Genesungsnachweis (Infektion in den vorangegangenen 180 Tagen).

Palau Reisende müssen eine komplette Covid-19-Impfung nachweisen, bei welcher die letzte Dosis mindestens 14 Tage vor Reiseantritt verabreicht wurde. Der erhaltene Impfstoff muss von der US Food and Drug Administration (FDA) oder der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zugelassen sein.

Polen Von der Quarantänepflicht ausgenommen (ohne Vorlage eines negativen Testergebnisses) sind:
- Personen, die einen vollständigen Impfschutz gegen Covid-19 mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff nachweisen können,
- Personen, die innerhalb der letzten sechs Monate nachweisbar eine Isolierung beziehungsweise Krankenhausaufenthalt aufgrund einer Covid-19-Erkrankung durchlaufen haben.

Rumänien Auch in diesem Land wurde die Testpflicht unter anderem für Reisende aufgehoben, die nachweislich geimpft oder in den vergangenen 90 Tagen von Corona genesen sind. Die zweite Impfdosis muss laut Auswärtigem Amt mindestens 10 Tage vor Einreise nach Rumänien verabreicht worden sein. Bei überstandener Infektion müssen mindestens 14 Tage ab Testergebnis bis Einreise verstrichen sein. Eine Quarantänepflicht gilt für deutsche Einreisende derzeit allerdings grundsätzlich nicht mehr.

San Marino Bei Einreise von Personen nach San Marino, die sich in den vorausgegangenen 14 Tagen außerhalb von Italien und dem Vatikan aufgehalten haben, ist die Vorlage eines negativen PCR- oder Antigen-Tests, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, oder eine Bescheinigung über eine erfolgte Sars-CoV-2-Impfung oder über vorhandene Sars-CoV-2-Antikörper nach dem 1. April oder über die Genesung nach Sars-CoV-2 Erkrankung binnen Monate erforderlich. Die Nachweise sind der nationalen Gesundheitsbehörde per E-Mail an laboratorio.analisi@iss.sm oder laboratorioanalisi@pec.sm (Telefon 00378(0)549994308) zur Verifizierung zu übersenden. Weitere Informationen bietet das Außenministerium von San Marino.

Saudi-Arabien Reisende, die vollständig geimpft sind und vor mehr als 14 Tagen die finale Dosis erhalten haben, sind zwar nicht von der Test-, aber von der Quarantänepflicht befreit. Anerkannt sind die Impfstoffe von Biontech/Pfizer (2 Dosen), Astrazeneca (2 Dosen), Moderna (2 Dosen) und Johnsson & Johnsson (1 Dosis). Die entsprechenden Impfnachweise müssen innerhalb von 72 Stunden vor der Einreise auf der Webseite der saudi-arabischen Regierung registriert werden und werden dann automatisch in die App "Tawakkalna" übernommen.

Die Impfnachweise der Einreisenden müssen von den offiziellen Gesundheitsbehörden des Landes, das die Impfung durchgeführt hat, anerkannt und in englischer oder arabischer Sprache gefasst sein. Reisende müssen ihren Impfnachweis für die gesamte Dauer ihres Aufenthaltes im Original mit sich führen.

Schweden Alternativ zur Testpflicht ist die Vorlage des Digitalen Covid-Zertifkats der EU möglich, welches entweder einen vollständigen Impfschutz oder den Genesenenstatus bestätigt.

Schweiz
Deutsche Staatsangehörige können derzeit grundsätzlich in die Schweiz einreisen. Für Einreisende aus dem Schengen-Raum gilt grundsätzlich keine Quarantänepflicht mehr. Vollständig Geimpfte sowie Genesene ersparen sich jedoch die für Ungeimpfte vorgeschriebene doppelte Testpflicht: vor Einreise sowie nach dem vierten Tag der Einreise.

Seychellen Besucher aus allen Ländern mit Ausnahme von Südafrika dürfen in die Seychellen reisen und sich quarantänefrei aufhalten. Voraussetzung ist die Vorlage eines negativen PCR-Tests, der bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein darf.

Alle Reisenden benötigen eine Gesundheitsgenehmigung (Travel Health Authorization). Sie muss vor Abflug über die offizielle Webseite der seychellischen Regierung oder die mobile App beantragt werden. Hierfür werden Reisepass, Passbild, Kontaktdaten, Flugdaten, Nachweis einer zugelassenen Unterkunft, negatives PCR-Testergebnis und Kredit- oder Bankkarte benötigt sowie der Impfnachweis oder eine Krankenversicherung, die Covid-19-Erkrankungen abdeckt.

Singapur Das Land erlaubt vollständig geimpften Deutschen, die sich zusätzlich vor und nach dem Flug testen lassen, wieder die Einreise. Erlaubt sind nur spezielle Nonstop-Flüge von Lufthansa und SIA.

Slowakei Geimpfte und Genesene sind von der Testpflicht und Einreise-Quarantäne befreit. Die Einreise muss aber dennoch in "eHranica" angemeldet werden. Flugreisende müssen darüber hinaus ihre Einreise auf der Seite des slowakischen Verkehrsministeriums registrieren.

Als geimpft gelten Personen,
- die vor mindestens 14 Tagen die zweite Dosis eines mRNA-Impfstoffs erhalten haben (zum Beispiel Biontech/Pfizer, Moderna),
- die vor mindestens 28 Tagen die erste Dosis eines Vektorimpfstoffs erhalten haben (zum Beispiel Astrazeneca, Johnson & Johnson) oder
- die vor mindestens 14 Tagen die erste Dosis eines mRNA-Impfstoffs oder Vektorimpfstoffs erhalten haben und deren Covid-19-Erkrankung nicht länger als 180 Tage zurückliegt.
Als genesen gilt, wer in den 180 Tagen vor der Einreise an Covid-19 erkrankt war, symptomfrei ist und eine entsprechende ärztliche Bestätigung vorweisen kann.

Slowenien Seit dem 15. Juli ist die quarantänefreie Einreise nach Slowenien nur noch gegen Vorlage eines negativen, höchstens 72 Stunden alten PCR-Tests oder eines höchstens 48 Stunden alten Antigentests, eines Genesenennachweises, eines Impfnachweises, eines Genesenen-Impfnachweises, eines Digitalen Covid-Zertifikat der EU in digitaler oder Papierform mit QR-Code oder eines digitalen Covid-Zertifikats eines Drittstaats in digitaler oder Papierform auf Englisch möglich

Spanien Für Deutsche gilt die Verpflichtung, einen der folgenden Nachweise mitzuführen:
- entweder ein negatives Testergebnis
- oder einen Nachweis, dass die vollständige Impfung mindestens 14 Tage vor Reiseantritt mit einem von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) oder der WHO im Wege der Notfallzulassung zugelassenen Impfstoff erfolgt ist. Der Nachweis der Impfung muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Impfung, Impfstoff, Anzahl der Impfungen, Ausstellungsstaat, zuständige Stelle.
- oder einen Nachweis, dass die Genesung von einer Covid-19-Infektion nicht länger als 180 Tage zurückliegt. Der Nachweis darf frühestens 11 Tage nach dem ersten Positivergebnis erfolgen. Der Nachweis der Genesung muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Testabnahme des ersten positiven Nukleinsäureamplifikationstests, angewandtes Testverfahren, Ausstellungsstaat.

Sri Lanka Für vollgeimpfte Personen bzw. Genesene (Infektion innerhalb der letzten drei Monate vor Einreise) mit einer Impfdosis gelten teilweise weniger strenge Einreiseregeln. Sie müssen zwar ihren Impfnachweis in englischer Sprache vorlegen, sind aber vom PCR-Test bei Ankunft befreit. Allerdings müssen auch sie einen PCR-Test bei Einreise vorlegen sowie die Gesundheitserklärung ausfüllen.

St. Kitts und Nevis Die Einreise ist für nachweislich vollständig geimpfte Touristen möglich, Kinder unter 18 können ihre Eltern ohne Impfnachweis begleiten. Vor Einreise muss ein Online-Formular ausgefüllt werden, sowie ein höchstens 72 Stunden vor Einreise durchgeführter negativer PCR-Test mitgeführt werden. Je nach Situation kann eine Quarantäne unterschiedlicher Länge erforderlich werden.

St. Lucia Für vollständig geimpfte Personen entfällt seit 31. Mai in der Regel die Quarantäne, kann aber in Einzelfällen weiterhin angeordnet werden.

Suriname Für die Einreise ist eine Sondergenehmigung erforderlich. Für vollständig geimpfte Personen gelten Ausnahmen gemäß Maatregel No. 6.

Tadschikistan Es besteht grundsätzlich ein Einreiseverbot für ausländische Staatsangehörige. In Einzelfällen sind Ausnahmen möglich. Reisende müssen sich grundsätzlich in 14-tägige Quarantäne (Selbstisolation im Hotel oder eigener Wohnung) begeben, es sei denn, es wird ein negativer PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden bei Einreise) vorgelegt. Einreisende sind von der Vorlage eines PCR-Tests befreit, wenn sie anhand eines Impfbuches eine vor mindestens einem Monat erhaltene vollständige Impfung gegen Covid-19 nachweisen können.

Thailand Vollständig Geimpfte müssen nur noch 7 Tage statt 14 Tage in Hotel-Quarantäne. Auf Phuket besteht für geimpfte Touristen sogar Quarantänefreiheit. Für unvollständig oder nicht Geimpfte beträgt die Quarantänezeit zehn Tage auf dem Luft- und Wasserweg und 14 Tage bei der Einreise auf dem Landweg. Vom 1. Oktober an dürfen ausländischen Touristen in diese Regionen einreisen: Koh Samui, Koh Phangan und Koh Tao in der Provinz Surat Thani, Khao Lak und Koh Yao in der Provinz Phang-nga, Koh Phi Phi, Koh Ngai, Railay, Khlong Mueang und Thap Khaek in der Provinz Krabi. Zum 1. November sollen unter anderem Bangkok und Krabi folgen.

Tschechien Aus Deutschland ist die Einreise nur mit Negativtest (PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden, oder Antigen-Test, nicht älter als 48 Stunden) und Quarantäne-Pflicht (5 Tage) möglich. Für Geimpfte, die über einen tschechischen oder in Tschechien anerkannten Impfnachweis verfügen, sind Einreisen aus jeglichem Grund sowie ohne Test- und Quarantänepflicht möglich.

Tunesien Für vollständig Geimpfte entfällt seit dem 19. August die zehntägige Quarantäne. Verpflichtend bleiben weiterhin die Vorlage eines negativen PCR-Tests (höchstens 72 Stunden alt) sowie das Ausfüllen der digitalen Einreiseanmeldung.

Türkei Reisende aus Deutschland ab sechs Jahren bei Einreise auf dem Luft-, Land- und Seeweg eines der folgenden Dokumente vorlegen: Ergebnis eines negativen PCR-Tests (nicht älter als 72 Stunden); Ergebnis eines Antigen-Tests (nicht älter als 48 Stunden vor Ankunft) amtlicher Nachweis einer vollständigen Impfung (mindestens 14 Tage vor Ankunft) amtliche Dokumentation einer Genesung von einer Covid-19-Infektion (nicht älter als 6 Monate).

Ukraine Alle Ausländer müssen bei Einreise eine ukrainische oder in der Ukraine vertretene Krankenversicherung nachweisen, die Covid-19 abdeckt. Außerdem ist ein negatives Ergebnis eines PCR-Tests oder Antigen-Schnelltests, jeweils nicht älter als 72 Stunden oder ein Nachweis über eine vollständige Impfung mit einem von der WHO zugelassenen Impfstoff vorzulegen.

USA Für Anfang November 2021 planen die USA, die Einreise für vollständig geimpfte Personen aus dem Schengen-Raum und für Briten wieder zuzulassen. Die genauen Regelungen stehen noch nicht fest.

Zypern Einreisende aus Deutschland, die vollständig mit einem durch die Europäische Arzneimittelagentur EMA zugelassenen Impfstoff beziehungsweise mit dem Sputnik V oder dem Sinopharm- oder Sinovac-Impfstoff geimpft sind, sind von der Testpflicht befreit. Bei Johnson & Johnson gilt dies erst 14 Tage nach der Impfung. Das gleiche gilt für Genesene. Die vollständige Impfung und die Genesung können in Zypern ausschließlich durch das Europäische Impf- bzw. Genesenenzertifikat (EUDCC) nachgewiesen werden. Der gelbe Impfausweis wird nicht akzeptiert. Ein Impfnachweis ist der Online-Anmeldung "Cyprus Flight Pass" beizufügen.

Nordzypern Reisende aus Deutschland müssen bei Einreisen über den Flughafen Ercan (kein Transit in der Türkei) oder aus der Republik Zypern über die die beiden Inselteile trennende Demarkationslinie einen Impfnachweis (vollständige Impfung vor mehr als 14 Tagen) vorlegen. Dann sind sie von der Testpflicht befreit. Sofern die Flüge nach Ercan im Transit über die Türkei führen, werden die Regeln für Einreisen aus der Türkei angewandt. Das heißt, Geimpfte oder Genesene müssen bei Einreise in Ercan einen max. 72 Stunden alten negativen PCR-Test vorlegen. Für diese Reisenden gilt die für Ungeimpfte verpflichtende  Quarantäne (5 Tage) nicht.

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